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Vier Tipps für die Reise mit dem Mietwagen im Ausland

26. März 2010

Mietwagen TippsDer Frühling ist bereits in Deutschland angekommen, die Temperaturen steigen an. Wer im Sommer in den Urlaub aufbricht, kann dabei auf einen Mietwagen setzen. In der Urlaubsregion können dann ganz entspannt und flexibel die verschiedenen Sehenswürdigkeiten und touristischen Attraktionen angesteuert werden – zum Beispiel in einem luftigen Cabrio. Heute geben wir Ihnen einige wichtige Tipps für die Anmietung eines solchen Fahrzeugs.

1. Die Fahrer des Mietwagens
In der Regel dürfen nur diejenigen Personen hinter das Steuer, die im Mietvertrag als Fahrer eingetragen sind. Allerdings können weitere Personen nachträglich angegeben werden. Häufig wird dafür ein kleines Entgelt erhoben. Diese Regelung existiert aus versicherungstechnischen Gründen. Passiert nämlich ein Unfall mit dem Mietwagen, der durch einen nicht eingetragenen Fahrer verursacht wird, verweigert die Versicherung unter Umständen die Zahlung.

2. Der Tank des Mietwagens
Bei den meisten Autovermietungen wird der Wagen zu Beginn des Mietzeitraums mit einem vollen Tank übergeben. Von daher ist es mittlerweile fast obligatorisch, dass bei der Fahrzeugrückgabe dieser Tank vom aktuellen Mieter wieder aufgefüllt wird. Wird dieses versäumt, erfolgt eine Nachbetankung seitens der Autovermietung. Diese Kosten plus eine Aufwandsgebühr wird dem Mieter dann in Rechnung gestellt.

3. Unfall mit dem Mietwagen
Im Falle des Falles sollte ein wichtiger Punkt immer beachtet werden: Bei einem Diebstahl oder einem Blechschaden ist die Aufnahme des Schadens durch die Polizei erforderlich. Dabei sollte auch ein Unfallbericht ausgehändigt werden, der für die weitere Abwicklung des Schadens nötig ist. Die wichtigen Formulare sind häufig im Handschuhfach des gemieteten Fahrzeugs deponiert. Ebenso muss der Mieter auch einen Bericht ausfüllen, oft in der Autovermietung vor Ort.

4. Die Mallorca-Police und der Mietwagen
Als eine Zusatzoption bei der eigenen Kfz Versicherung schützt die Mallorca-Police im europäischen Ausland vor hohen finanziellen Folgen. Die Deckungssummen im Ausland sind sehr oft weitaus geringer als in Deutschland. Durch diese Police werden diese Summen aufgestockt, so dass diese mindestens den deutschen Standards genügen.
Übrigens: Die Namensherkunft der Mallorca-Police ist durch die Tatsache begründet, dass die Ferieninsel Mallorca ein äußerst beliebtes Reiseziel bei den deutschen Urlaubern ist. Zum Erkunden der Insel kommt in vielen Fällen ein Mietwagen zum Einsatz.

Unterwegs mit einem Mietwagen – Missachtung des Tempolimits kann teuer werden

4. Februar 2010

TempolimitMit dem Flugzeug im Urlaubsland angekommen, den Mietwagen abgeholt und schnell zum Hotel – jetzt ist Vorsicht geboten. In den meisten ausländischen Staaten gilt im Gegensatz zu Deutschland ein allgemeines Tempolimit. Bei einem Verstoß werden teilweise sehr empfindliche Bußgelder erhoben.

Jedes Land hat sein eigenes Regelwerk. Im südlichen Ferienland Spanien ist auf Autobahnen eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h erlaubt. Eine Überschreitung dieses Limits um mehr als 20 km/h kostet mindestens 90 Euro Geldstrafe. Deutlich höher sind die Sanktionen in Italien. Dort gibt es unterschiedliche Regelungen, die ein Tempolimit zwischen 110 und 150 km/h auf Autobahnen vorsehen. Bereits ab 20 km/h mehr werden Autofahrer mit Mindeststrafe von 155 Euro belegt.

Richtig ins Geld können extreme Verkehrsvergehen in Frankreich. Wird die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschritten, minimiert sich die Reisekasse auf einen Schlag um 1.500 Euro.

In diesem Zusammenhang ist geplant, für die Vollstreckung der Bußgelder eine einheitliche Struktur zu schaffen. Dadurch soll das Verfahren für die Behörden vereinfacht werden. Informieren Sie sich also vor Reiseantritt über die Geschwindigkeitsbegrenzungen an Ihrem Ziel, damit Sie günstig reisen. Apropos: eine günstige Autovermietung lässt sich bequem und schnell mit unserem Mietwagen Preisvergleich finden. In wenigen Schritten können Sie so das ideale Fahrzeug für Ihren Urlaub auswählen.

Warnwesten und Lichtpflicht auch bei Mietwagen beachten

1. Februar 2010

LichtpflichtFür deutsche Autofahrer ist sie momentan lediglich eine Empfehlung: die neonfarbene Warnweste. Ihre Mitführung ist aber sinnvoll, da sie bei einem Fahrzeugdefekt oder einem Unfall schon aus einiger Entfernung deutlich zu erkennen ist. Die Aufmerksamkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmern wird dadurch erhöht. In verschiedenen europäischen Urlaubsländern ist es bereits vorgeschrieben, diese mitzuführen.

Bei einer Reise ins europäische Ausland sollten sich Urlauber, die mit ihrem eigenen PKW oder mit einem Mietwagen unterwegs sind, vorab darüber informieren, ob im Zielland eine Warnwestenpflicht gilt oder nicht. Sollte etwa mit einem Mietwagen Spanien bereist werden und keine entsprechende Weste mit an Bord sein, können Bußgelder von bis zu 90 Euro erhoben werden. Auch in den beliebten Ferienländern Italien und Österreich werden Autofahrer in solchen Fällen zur Kasse gebeten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Lichtpflicht. In den nordeuropäischen Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden muss zu jeder Tageszeit und im ganzen Jahr das Abblendblicht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Diese Vorschrift gilt beispielsweise auch in Island, Portugal und Slowenien. Ein wenig anders ist es etwa in Italien. Dort gilt zwar auch eine Lichtpflicht, allerdings nur auf Autobahnen und Straßen, die sich außerhalb von Ortschaften befinden. Schließlich gibt es noch den Fall, der unter anderem auf Bulgarien zutrifft. Hier ist das Einschalten des Lichts nur in den Wintermonaten vorgeschrieben.

Achten Sie also bei der nächsten Reise auf die gesetzlichen Vorschriften und die Straßenverkehrsordnung Ihres Urlaubslandes. Damit lässt sich ganz einfach der Urlaubsgeldbeutel schonen.